Hinweise für den Investor:
- Grundlagen des estnischen Steuersystems: einfaches Steuersystem, breite Steuerbasis und niedrige Steuerraten.
- Das Ziel der aktuellen estnischen Steuerpolitik ist es, die Steuerlast von den Arbeitskräften auf den Verbrauch zu verschieben.
- Einheitliche Einkommenssteuer seit 1994 (eine Pauschalrate von 21 % gilt für Privatpersonen und Unternehmen).
- Einzigartiges Körperschaftssteuersystem seit 2000: alle unverteilten Gewinne sind steuerfrei (0 %).
- Private Personen können ein Anlagekonto haben, um von der 0 %-igen Körperschaftssteuer zu profitieren.
- Lokale Steuern spielen im estnischen Steuersystem eine unwichtige Rolle.
- Estland betreibt ein Eigenschätzungssystem.
- Das Ziel der Regierung ist es, die Steuerverwaltung zu verbessern (die elektronische Steuerverwaltung ist gut entwickelt).
- Eine überwiegende Mehrheit (96 % – 2014) der jährlichen Steuererklärungen werden elektronisch abgegeben.
- In Estland gibt es keine Regelungen zur Unterkapitalisierung oder für die im Auslandbesitz befindlichen Unternehmen.
- Das estnische Mehrwertsteuerrecht beruht auf der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EWG).
- Die standardmäßige Mehrwertsteuerrate beträgt 20 % und die ermäßigte Rate 9 %.
- In Estland wird ein erweiterter Steuerschuldumkehrmechanismus angewandt.
- Eine Option auf Besteuerung besteht bei gewissen steuerbefreiten Dienstleistungen.
Estland hat verhältnismäßig niedrige Steuern und ein einfaches Steuersystem. Zur Zeit gibt es keine Körperschaftssteuer (reinvestierter Gewinn wird nicht besteuert), eine ausgeschüttete Dividende wird mit einem Steuersatz von 20/80 besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt mit wenigen Ausnahmen 20 %.
Wichtigste Steuern
Struktur und Grundlagen des Steuersystems sind im Steuergesetz festgelegt.
Die gültigen staatlichen Steuern sind:
- Einkommenssteuer (für Körperschaften und Privatpersonen): Pauschalrate von 20 % für Personen;
- Mehrwertsteuer: 20 % (einige Waren und Dienstleistungen 9 %);
- Sozialabgaben: 33 % (20 % für Sozialversicherungsbeiträge, d.h. staatliche Renten, 13 % für Krankenversicherung);
- Arbeitslosenversicherungssteuer: 0,8 % Arbeitgeber + 1,6 % Arbeitnehmer;
- Akzisen (Tabak, alkoholische Getränke, Kraftstoff, Verpackungen und Strom);
- Spielsteuer;
- Lastkraftwagensteuer;
- Grundsteuer.
Einkommenssteuer für Körperschaften
Sowohl bei ansässigen Körperschaften als auch ständigen Niederlassungen ausländischer Unternehmen (einschließlich Filialen) wird Körperschaftssteuer nur bei Ausschüttungen (tatsächliche als auch beabsichtigte) erhoben, einschließlich:
- Gewinn, der während der Steuerperiode ausgeschüttet wird;
- Geschenke, Spenden und Räpresentationskosten;
- Ausgaben und Zahlungen nichtgeschäftlicher Art.
Begünstigungen werden auf der Ebene des Arbeitgebers besteuert. Der Arbeitgeber zahlt bei Begünstigungen die Einkommenssteuer und die Sozialsteuer.
Alle Ausschüttungsbeträge unterliegen der Körperschaftssteuer von 21 %. Eine Übertragung von Vermögen einer Niederlassung an ihre Hauptgeschäftsstelle oder an andere Unternehmen wird ebenfalls als Ausschüttung behandelt.
Da die Steuerperiode von Körperschaften einen Monat beträgt, wird die Körperschaftssteuer bis zum 10. Tag des folgenden Monats fällig.
Das Steuergesetz ist ein Sockelgesetz für alle anderen Steuerregelungen. Das Gesetz definiert das estnische Steuersystem, die Anforderungen an Steuerregelungen, die Rechte, Pflichten und Haftung von Steuerzahlern, Abzugsverpflichtete für Quellensteuern, Bürgen und Finanzämter, Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitfällen sowie grundsätzliche Definitionen, die in allen Steuerregelungen verwendet werden. Das Steuergesetz bietet eine exakte Regulierung der Verwaltungsvorgänge der Finanzämter und schafft somit eine verlässliche Grundlage für den Steuerzahler.
Die für Staatssteuern verantwortliche Behörde heißt „Steuer- und Zollkommission“. Dies ist eine staatliche Behörde, die dem Finanzministerium unterstellt ist. Die Pflichten des Verwaltungspersonals umfassen die Prüfung der Richtigkeit von Steuerzahlungen, die Schätzung gesetzlicher Steuern und fälliger Zinsen, die Eintreibung von Steuerrückständen sowie die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die Steuerregelungen verletzen.
Nützliche Links:
- Estnisches Finanz- und Zollamt: www.emta.ee
- Finanzministerium: www.fin.ee
- PwC: www.pwc.ee
- Raidla Leijins & Norcous: www.rln.ee
- KPMG Baltics: www.kpmg.ee
- Ernst & Young: www.ey.com/ee
- Deloitte Eesti: www.deloitte.ee
- Luiga Mody Hääl Borenius: www.lmh.ee
- BDO Eesti: www.bdo.ee
- Rödl & Partner: www.roedl.ee